Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Schadenersatz
Vom Mieter verursachter Brand.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nur für das selbst bewohnte Eigentum  in Ihrer Privathaftpflicht enthalten. Als Vermieter benötigen Sie hier eine separate Police.
Schäden können entstehen durch:
  • unterlassene Schneeräumpflicht
  • umgestürzte Bäume
  • herabfallende Hausbestandteile wie Dachpfannen, Solarpaneele etc.

Private Haftpflicht für Mietsachschäden.

Schäden gegenüber dem Mieter sind über diesen Vertrag abgedeckt.

 

Schadenbeispiele:

  • Wasserschäden durch Dusche oder Waschmaschine
  • gerissene Fensterscheiben & Kochfelder
  • durch Hunde angebissene Fußleisten und Holztüren
Online Angebot und Antrag der Versicherung "Haftpflichtkasse"

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